Nachdem ein Objekt saniert wurde, laufen Garantiefristen auf Seiten der Unternehmer nach einer bestimmten Zeitdauer aus. Bis zum 2. Jahr nach Bauherrenübergabe muss der Unternehmer im Fall einer Mängelrüge beweisen, dass kein Mangel besteht. Bei der 2-jährigen Abnahme tritt die Beweisumkehrlast in Kraft. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser 2 Jahre der Bauherr einen Mangel nachweisen muss. Im Fall einer Mängelrüge entstehen Kosten für die Beweisaufnahme für den Bauherrn. Um zu verhindern, dass eine nachträgliche Beweisaufnahme notwendig wird, bieten wir eine Bauherrenbegleitung bei der 2-jährigen Bauabnahme an. Wir können die handwerkliche Dienstleistung nicht nur optisch, sondern auch nach den gültigen Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik beurteilen.