Abnahmen

2 Jährige
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5 Jährige

Zwischen dem 2. und 5. Jahr nach der Bauherrenübergabe liegt die Beweislast im Fall einer Mängelrüge beim Bauherrn. Diese werden sodann als verdeckte Mängel deklariert. Um Beweise erbringen zu können, werden Expertisen benötigt. Wir sind in der Lage,  diese im Bereich Architektur, Bauleitung, Bauphysik und Bautenschutz zu erstellen.